Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er besteht aus fünf Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Stiftungsrat. Auf dem Bild von links Hansjörg Hassler, Dorothé Reinhart, Christian Durisch, Nicole Kessler, Hans-Ulrich Bürer
Aufgaben Der Stiftungsrat bestimmt die Verwaltung, die Anlage und die Verwendung des Stiftungsvermögens im Rahmen des Stiftungszwecks. Er entscheidet über
die strategische Zielsetzung
das Budget und die Finanzplanung
die Genehmigung des Stellenplans
die übergeordneten strategischen Bestimmungen und Konzepte für den Betrieb
die Anstellung und Entlassung des Geschäftsleiters und der drei Bereichsleiter
Der Stiftungsrat versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel zu drei bis vier Sitzungen je Jahr.